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Ein Solarkataster für Ostheim v.d.Rhön mit den Ortsteilen Urspringen und Oberwaldbehrungen

Im Rahmen des Förderprogramms „Energiecoaching_Plus“ wurde ein Solarkataster erarbeitet, das nun öffentlich ist.

Damit einzelne Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ostheim v.d.Rhön mit den Ortsteilen Urspringen und Oberwaldbehrungen besser einschätzen können, ob ihr Hausdach grundsätzlich für eine PV-Anlage geeignet ist, wurde im Rahmen des Förderprogramms „Energiecoaching_Plus“ ein Solarkataster beauftragt und durch das Planungsbüro „Energievision Franken - EVF“ umgesetzt. Das Ergebnis ist eine auf Basis der Ausrichtung, der Dachneigung sowie allgemeinen Lage und Beschaffenheit ermittelte Einschätzung und kann unter folgendem Link aufgerufen werden: 

www.solar-kataster.de/ostheim-rhoen

Per Mausklick auf ein bestimmtes Dach werden bei angenommener Vollbelegung die maximale Leistung, der Ertrag sowie damit verbundene Investitionskosten für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage genannt. Wichtig hierbei ist, dass die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage immer auch vom individuellen Stromverbrauch abhängt. Solche personenbezogenen Daten werden in einem Solarkataster jedoch nicht berücksichtigt. Ein Solarkataster kann deshalb keine gebäudespezifische Analyse unter Berücksichtigung der Stromverbräuche ersetzten. Vielmehr dient es als Entscheidungshilfe, ob sich eine genauere Betrachtung lohnt. 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorher im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön, ob eine Photovoltaikanlage baurechtlich möglich ist. Insbesondere im Altstadtbereich Ostheim v.d.Rhön, welcher denkmalgeschützt ist, gelten bestimmte Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. 

Sofern sich Ihr Gebäude unter Denkmalschutz befindet (z.B. Ensemble oder Einzeldenkmal) ist zunächst ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig (hier gelangen Sie zum Antragsformular). Ob sich Ihr Gebäude im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und/oder im Denkmalschutzbereich befindet, sehen Sie in der Markierung der Karte. Die Untere Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Rhön-Grabfeld, entscheidet anschließend darüber, ob eine Solaranlage auf Ihrem Gebäude möglich ist oder nicht. 

WICHTIG: 

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Ostheim v.d.Rhön Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen (Warmwasserbereitung, Stromerzeugung, Unterstützung des Heizsystems) nur ausnahmsweise nach Prüfung des Einzelfalls auf den Dachseiten erlaubt sind, die vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsichtig sind. Hierunter fällt insbesondere der Altstadtbereich Ostheim v.d.Rhön. Sofern sich Ihr Gebäude in einem dieser Bereiche befindet, empfehlen wir dringend Kontakt mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön aufzunehmen.

Kontakt Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Frau Heuring
Tel. 09777 9170-16
E-Mail: bauamt@ostheim.de 
 

Einladung zur Vorstellung der Energiecoaching-Ergebnisse in der Stadtratssitzung
Am 09.12.2025 werden in der Stadtratssitzung die detaillierten Ergebnisse des durchgeführten Energiecoachings vorgestellt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen, um sich über die geplanten Maßnahmen zur Energieeffizenz und Klimaschutz in unserer Gemeinde zu informieren.