Die Stadt Ostheim v.d.Rhön bietet den Interessenten eine Beratung für Gebäude und Baulücken in gestalterischen, baulichen, energetischen und wirtschaftlichen Fragen. Die Beratungsgutscheine orientieren sich an dem Förderprogramm zur Widerbelebung alter und leestehender Anwesen und gelten für die entsprechend festgelegte Gebietskulisse. Hier ist ein Eigenanteil in Höhe von 100,- € zu übernehmen.
Ablauf:
1. „Antrag für einen Beratungsgutschein der Stadt Ostheim.“ ausfüllen
2. Unterzeichnetes Exemplar bei der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön einreichen
3. Bürgermeister genehmigt und sendet Gutschein mit Rechnung über 100,- € zurück
4. Rechnungsausgleich innerhalb von 5 Tagen, dann wird Gutschein gültig.
5. Mit genehmigten Beratungsgutschein einen der angegebenen Architekten auswählen
6. Feedbackbogen nach einer Beratungsleistung über den Beratungsgutschein ausfüllen und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön abgeben