Baugrundstücke

Baugebiet "Burgstraße" in Ostheim v.d.Rhön

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön ist in ihrer Planung mit dem neuen Baugebiet "Burgstraße" in Ostheim v.d.Rhön nun so weit vorangeschritten, sodass die Kosten für den einzelnen Bauplatz feststehen und Sie die Möglichkeit haben, ein Baugrundstück zu erwerben.

Die Kosten für den einzelnen Bauplatz betragen 230 €/m²

Der Preis beinhaltet die reinen Grundstückskosten (i.H.v. 15 € / m²) und die Erschließungskosten (i.H.v. 215 € / m²). Aus ökologischen und ökonomischen Gründen hat die Stadt sich zudem entschlossen, das Baugebiet an das Nahwärmenetz der Biomasse Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG anzuschließen. Mit der Erschließung soll Mitte April 2024 begonnen werden. Im November soll die Fertigstellung erfolgen, sodass Sie 2025 mit Ihrem Bau beginnen können.

Welche Kosten kommen einmalig bei Herstellung des Hausanschlusses sowie finalem Anschluss an die Fernwärme auf Sie zu?

  • Baukostenzuschuss: für die bereitzustellende höchste Wärmeleistung zahlt der Kunde einen Baukostenzuschuss für die örtliche Verteilung der Anlagen des Betreibers. Dieser beträgt für das Baugebiet "Burgstraße" 6.000,- € (netto) pro Bauplatz
  • Hausanschlusskosten: Die Hausanschlusskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Verlegung der Hausanschlussleitung, der Leistungsbereitstellung inkl. der Wärmeübergabestation und betragen für das Baugebiet "Burgstraße" 8.000,- € (netto) pro Bauplatz (enthalten ist die Herstellung des Hausanschlusses von 10 Metern, jeder weiterer Meter wird mit 145,- € netto berechnet).

Welche laufende Kosten kommen während der Nutzung der Wärmeversorgung auf Sie zu?

  • Wärme-Arbeitspreis: Für jede verbrauchte kWh Wärme zahlen Sie einen Arbeitspreis Cent/kWh. Zum Preisstand 01.04.2024 liegt dieser bei 8,79 Cent/kWh netto
  • Grundpreis: Je bereit gestellter Leistung (kW) zahlen Sie jährlich einen Grundpreis. Dieser beträgt zum Preisstand 01.04.2024 74,01 EUR/kW netto.

Der Anschlussnehmen bindet sich vertraglich für einen Zeitraum von 10 oder 15 Jahren an den Betreiber des Nahwärmenetzes. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Betreiber zur Wärmelieferung und der Kunde zur Abnahme der Wärmemengen. Alle ausführlichen Informationen sowie ein Rechenbeispiel zum Nahwärmeanschluss finden Sie auf der Internetseite der Biomasse-Wärmeversorgung unter nachfolgendem Link: https://rhoengrabfeld-waerme.de/waermenetze/ostheim/

Den rechtsgültigen Bebauungsplan finden Sie  auf unserer Internetseite unter "Bauen & Wohnen > Bauleitplanung und kommunale Entwicklung > Bebauungspläne".

 

Möchten Sie einen Bauplatz erwerben oder resesrvieren?

Dann schicken Sie uns unten stehenden Antrag ausgefüllt zurück. Entweder per E-Mail unter bauamt(at)ostheim.de oder per Post an Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön, Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön. Wenn Sie weitere Informationen zum Baugebiet wünschenn, sprechen Sie uns gerne an! Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft

Hinweis: Zurzeit sind die Bauplätze Nr. 1, 5, 21 und 23 reserviert.

Bewerbung um ein Baugrundstück

Freie Bauplätze in Urspringen und Oberwaldbehrungen

Im Herzen Urspringens sind noch folgende Bauplätze verfügbar:

  • Torhausstraße 21, Fl.Nr. 948/1
  • Torhausstraße 23, Fl.Nr. 948
  • Torhausstraße 25, Fl.Nr. 948/3
  • Torhausstraße 27, Fl.Nr. 948/5
  • Torhausstraße 27a, Fl.Nr. 948/4
     
  • Nähe Winkelweg, Fl.Nr. 936
     
  • Thüringer Straße 8, Fl.Nr. 1394/3
  • Thüringer Straße 12, Fl.Nr. 1394/1
     

In Oberwaldbehrungen gibt es derzeit leider keine Bauplätze!

 

Möchten Sie einen Bauplatz erwerben oder resesrvieren?

Dann schicken Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage gerne entweder per E-Mail unter bauamt(at)ostheim.de oder per Post an Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön, Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön. Wenn Sie weitere Informationen zum Baugebiet wünschen, sprechen Sie uns gerne an! Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft

Weitere Informationen zu den vorhandenen freien Bauplätzen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Innenetwicklungs-Immobilienportals des Landkreises Rhön-Grabfeld.

Landkreisweite Immobilienbörse

Machen Sie Ihren Traum vom eigenen Haus wahr!

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön mit ihren Ortsteilen Urspringen und Oberwaldbehrungen bietet Ihnen Baugrundstücke in attraktiver Lage zu günstigen Preisen:

Ostheim am Fuße der Rhön vereint alle Vorzüge einer Kleinstadt mit Flair, die zum geselligen Bummeln, Shoppen und Wohnen einlädt. Geschäfte aller Verkaufsbranchen konzentrieren sich entlang der Marktstraße. Dabei steht die individuelle Beratung jedes Kunden im Mittelpunkt. Von A wie Auto bis Z – wie Zeitung und Zeitungsdruck findet der Bürger alle Dinge, des täglichen Lebens in unserer Stadt. Dienstleistungsbetriebe verschiedenster Art, Banken und Freizeiteinrichtungen wie Hallenbad, Sport- u. Spielplätze, Kindergärten und viele Geschäfte mit familiärer Atmosphäre garantieren, dass keiner sich alleingelassen fühlt. Ein aktives Vereinsleben lässt jeden Neubürger schnell Kontakte knüpfen. Die schöne Lage der Stadt nahe der Rhön mit intakter Umgebung verführt zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten wie Wandern, Biken, Skilaufen oder einfach nur Ausruhen.

Die Stadt Ostheim fördert den modernen Wohnungsbau durch die Bereitstellung preisgünstiger Bauplätze in einer ruhigen Wohngegend. Die Lage am Ortsrand am Fuße der Lichtenburg garantiert gute Lebensqualität, besonders für Familien. Im innerstädtischen Bereich fördert die Stadt die Modernisierung historischer Wohnhäuser durch ein spezielles kommunales Förderprogramm. Über die Autobahnanbindung A71 ist Ostheim schnell erreichbar.

Alle Ansprechpartner der Bauverwaltung finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön!

Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön

Bauantrag & Baugenehmigung

Sie wollen bauen? Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung.

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn

  • das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und 
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. 

Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?

Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde dreifach einzureichen (ein Exemplar erhalten Sie mit der Genehmigung, die beiden anderen verbleiben bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde). Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen.

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Freiflächengestaltungsplan oder Baumbestandserklärung erforderlich sein; hierzu erteilt Ihre Bauaufsichtsbehörde Auskunft.

Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann. Wer Entwurfsverfasser ist, können Sie in unserem Informationsblatt zur Bauvorlageberechtigung nachlesen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Internetseite des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Baugenehmigungsakten

Sie sind auf der Suche nach alten Baugenehmigungsakten?

Wenden Sie sich an das Staatsarchiv in Würzburg. Das Staatsarchiv ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens im Regierungsbezirk Unterfranken. Sie können über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf der Internetseite des Staatsarchivs zu finden ist, die gewünschten Unterlagen anfordern.

Internetseite des Staatsarchivs Würzburg