Herstellungsbeiträge

Herstellungsbeiträge

der Stadt Ostheim v.d.Rhön

Der Herstellungsbeitrag für Entwässerung (EWS) und für Wasserversorgung (WAS) beträgt aktuell

Weitere Informationen zum Herstellungsbeitrag:

Die Herstellungsbeiträge dienen der Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der gesamten Entwässerungseinrichtung, der Pumpstationen und der Kläranlage sowie der Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung.

Diese gesamten Investitionskosten werden zusammen mit den geschätzten Investitionskosten, die in einem überschaubaren künftigen Zeitraum noch anfallen (z.B. Kosten für Erschließung neuer Baugebiete), im Rahmen einer sog. "Globalberechnung" auf die vorhandenen Grundstücksflächen und Geschossflächen sowie die künftigen Flächen verteilt. Hierdurch werden die Beitragssätze je m² Grundstücks- bzw. Geschossfläche ermittelt, die dann in den Beitrags- und Gebührensatzungen (BGS-EWS bzw. BGW-WAS) festgelegt werden. Beitragsschuldner ist, wer Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist.

Der Herstellungsbeitrag ist für die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungseinrichtung zu entrichten.

Bauliche Veränderungen (beispielsweise Anbau, Neubau, Umbau, Ausbau Dachgeschoss, etc.) sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind der Gemeinde zeitnah anzuzeigen. Das entsprechende Formblatt kann über unten stehenden Link heruntergeladen werden bzw. erhalten Sie dieses im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft oder per E-Mail unter bauamt(at)ostheim.de

Die wichtigsten FAQs zu diesem Thema haben wir für Sie unten zusammengestellt

Mitteilung Fertigstellung bzw. Änderung Geschossflächen
Herstellungsbeiträge, was ist das?
Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?
Beitragspflicht – wann wird der Beitrag erhoben?
Zu welchen Mitteilungen bin ich verpflichtet?
Beitragspflichtig - wer ist beitragspflichtig?
Wann ist die Zahlung fällig?
Wie wird der Beitrag berechnet?
Welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten gibt es?