der Stadt Ostheim v.d.Rhön
Der Herstellungsbeitrag für Entwässerung (EWS) und für Wasserversorgung (WAS) beträgt aktuell
Weitere Informationen zum Herstellungsbeitrag:
Die Herstellungsbeiträge dienen der Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der gesamten Entwässerungseinrichtung, der Pumpstationen und der Kläranlage sowie der Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung.
Diese gesamten Investitionskosten werden zusammen mit den geschätzten Investitionskosten, die in einem überschaubaren künftigen Zeitraum noch anfallen (z.B. Kosten für Erschließung neuer Baugebiete), im Rahmen einer sog. "Globalberechnung" auf die vorhandenen Grundstücksflächen und Geschossflächen sowie die künftigen Flächen verteilt. Hierdurch werden die Beitragssätze je m² Grundstücks- bzw. Geschossfläche ermittelt, die dann in den Beitrags- und Gebührensatzungen (BGS-EWS bzw. BGW-WAS) festgelegt werden. Beitragsschuldner ist, wer Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist.
Der Herstellungsbeitrag ist für die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungseinrichtung zu entrichten.
Bauliche Veränderungen (beispielsweise Anbau, Neubau, Umbau, Ausbau Dachgeschoss, etc.) sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind der Gemeinde zeitnah anzuzeigen. Das entsprechende Formblatt kann über unten stehenden Link heruntergeladen werden bzw. erhalten Sie dieses im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft oder per E-Mail unter bauamt(at)ostheim.de.