Breitband-BayGibitR

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Stadt Ostheim v. d. Rhön durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 25.10.2022)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 25.10.2022)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 10.10.2022)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 22.07.2022)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 02.11.2021)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 02.11.2021)

2b. Markterkundung - Verlängerung der Rückmeldefrist (28.04.2021)

2a. Markterkundung - Bekanntmachung (17.03.2021)

1. Bestandsaufnahme im Stadtgebiet (17.03.2021)

8. Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Stadt Ostheim v. d. Rhön

Ostheim v. d. Rhön, den 25.10.2022

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

7. Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Ostheim v. d. Rhön und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Stadt Ostheim v. d. Rhön und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 13.09.2022 unterzeichnet.

Von links: Wolfgang Neumann (Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH), Steffen Malzer (1. Bürgermeister der Stadt Ostheim v. d. Rhön)
Foto: Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld)

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Stadt Ostheim v. d. Rhön finden Sie hier:

Stellungnahme der Stadt Ostheim v. d. Rhön zum Abschluss des Kooperationsvertrages

Ostheim v. d. Rhön, den 25.10.2022

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

6. Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 10.10.2022 bei der Stadt Ostheim v. d. Rhön eingegangen.

Ostheim v. d. Rhön, den 10.10.2022

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

 

5. Auswahlverfahren - Ergebnis

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Ostheim v. d. Rhön in seiner Sitzung vom 12.07.2022 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Stadt Ostheim v. d. Rhön bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

 

Ostheim v. d. Rhön, den 22.07.2022

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Ostheim v. d. Rhön die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Ostheim v. d. Rhön behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Stadtgebietes der Stadt Ostheim v. d. Rhön beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 17.12.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Stadt Ostheim v. d. Rhön
℅ VGem Ostheim v. d. Rhön
Herrn Bürgermeister Steffen Malzer
Marktstraße 24
97645 Ostheim v. d. Rhön


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

Ostheim v. d. Rhön, den 02.11.2021

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

3. Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön hat im Zeitraum vom 17.03.2021 bis zum 02.06.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Ostheim v. d. Rhön im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Ostheim v. d. Rhön, den 02.11.2021

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

2b. Markterkundung - Verlängerung der Rückmeldefrist

Auf Antrag eines Netzbetreibers wird die Rückmeldefrist für das Markterkundungsverfahren einmalig bis zum 02.06.2021 verlängert.

Ostheim v. d. Rhön, den 28.04.2021

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

2a. Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Stadtgebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 30.04.2021  an folgende Adresse zu richten:

Stadt Ostheim v. d. Rhön
℅ VGem Ostheim v. d. Rhön
Herrn Bürgermeister Steffen Malzer
Marktstraße 24
97645 Ostheim v. d. Rhön

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Ostheim v. d. Rhön, den 17.03.2021

Steffen Malzer
1. Bürgermeister

1. Bestandsaufnahme im Stadtgebiet

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Die Stadt Ostheim v. d. Rhön hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.

Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Stadtgebietes der Stadt Ostheim v. d. Rhön beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

Ostheim v. d. Rhön, den 17.03.2021

Steffen Malzer
1. Bürgermeister