Alle errechneten Pachtbeträge werden auf volle Euro aufgerundet und sind jährlich fällig!
Ackerland
Um die Pacht gerechter zu gestalten wird der Pachtpreis für Ackerland zukünftig nach der Ertragsmesszahl berechnet, es muss jedoch ein Mindestwert von 175,- €/ha erreicht werden.
Wege
Da die ackerbauliche Nutzung von Wegen oft den Zweck der vereinfachten Bewirtschaftung hat, sind diese Wege bei der Bewirtschaftung zu einem Pachtpreis i.H.v. 200,-/ha, jedoch mindestens 15,-€/Weg mit zu pachten. In Zusammenarbeit mit dem AELF und dem Serviceportal iBALIS wurden die aktuellen Bewirtschafter solcher Wege ermittelt. Eine Überprüfung der Daten wird jedem Pächter ausdrücklich empfohlen. Falls kein Pachtinteresse an den Wegen besteht, genügt eine Anpassung der Feldstücksgrenzen bei der jährlichen Antragsstellung.
Die Bewirtschaftung von Wegen ohne Zustimmung der Stadt Ostheim v.d.Rhön ist ausdrücklich untersagt. Je nach Situation kann die Wiederherstellung der Wege gefordert werden bzw. wird die Wiederherstellung in Rechnung gestellt.
Bewirtschaftung angrenzender Flurstücke
Eine ackerbauliche Bewirtschaftung über das gepachtete Flurstück hinaus hat zur Folge, dass Sie eine Teilfläche des mitbewirtschafteten Flurstücks bzw. des Wegs pachten müssen. Daher müssen Sie sich im Vorfeld entscheiden, ob die Fläche als Pachtfläche genutzt werden soll, oder ob Sie die Bewirtschaftung wieder an die Grenzen des Flurstücks anpassen möchten.
Grünland/Hutung
Grünland und Hutung werden nach der gepachteten Fläche berechnet. Der Richtwert beträgt bei Grünland 125,-€/ha und bei Hutung 85,- €/ha. Für Wege fällt hier erst Pacht an, wenn ein Pachtvertrag für diese benötigt wird.
Hecken/Uferstreifen
Für Hecken und Uferstreifen fallen erst Kosten an, wenn hierfür eine Bestätigung/Pachtvertrag von der Stadt Ostheim v.d.Rhön benötigt wird. Für die Nutzungsbestätigung wird eine jährliche Pauschale von 15,-€ fällig.